GSR - Innovative Ventiltechnik

Alle Angaben auf dieser Seite sind unverbindlich und dienen zur Orientierung. Garantieforderungen können daraus nicht abgeleitet werden.
E Ex d
CENELEC: EN 50018
Einsatzbereich: Zone 1 + 2
Druckfeste Kapselung: Teile, die eine explosionsfähige Atmosphäre zünden können, sind in ein Gehäuse eingeschlossen, das bei der Explosion im Innern des Gehäuses den Explosionsdruck aushält.
E Ex e
CENELEC: EN 50019
Einsatzbereich: Zone 1 + 2
Erhöhte Sicherheit: es sind Maßnahmen getroffen, um einen erhöhten Grad an Sicherheit zu bekommen - durch Vermeidung unzulässig hoher Temperaturen und der Entstehung von Funken oder Lichtbogen.
E Ex i
CENELEC: EN 50020
Einsatzbereich: Zone 0 + 1 + 2
Eigensicherheit: ein Stromkreis, in dem kein Funke und kein thermischer Effekt auftreten kann, wodurch seine Zündung einer bestimmten explosionsfähigen Atmosphäre verursacht werden kann.
E Ex m
CENELEC: EN 50028
Einsatzbereich: Zone 1 + 2
Vergußkapselung: Gefährliche elektrische Teile sind in einer Vergußmasse eingebettet. Sie entspricht etwa der bekannten Sonderschutzart Ex s. Vergußkapselung als Sonderschutzart Ex s fand beim Übergang von den alten nationalen Bestimmungen zu den Europäischen Normen in Form der "Vergußkapselung m" Berücksichtigung.
Zone 0:
Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig vorhanden ist. Hierzu gehört in der Regel nur das Innere von Behältern, wie z.B. das eines Tankes in Tankstellen. Betriebsmittel für Zone 0 müssen speziell geprüft werden und bescheinigt sein.
Zone 1:
Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, daß eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt. Speziell die Zone 1 ist der Bereich, in dem explosionsgeschützte Geräte eingesetzt werden.
Zone 2:
Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, daß eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten auftritt und dann auch nur kurzfristig. Geräte für diese Zone sind nicht zulassungspflichtig, müssen aber Kriech-und Luftstrecken nach Euro-Norm haben.
Darüberhinaus gibt es noch die Zonen 20, 21 und 22 für brennbaren Staub. Dabei entspricht die Einteilung der Zonen der Häufigkeit des Auftretens, analog der Beschreibung bei Gasen und Dämpfen (ständig, gelegentlich, usw.).